Pressemitteilungen
07. 12. 2004
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Abschiebung von Metin Kaplan. Die Entscheidung zeigt, dass der Rechtsstaat wehrhaft ist. Zudem stellt es klar, dass Folter und unmenschliche Behandlung ein Auslieferungshindernis darstellen. An diesen Grundsätzen muss festgehalten werden. Da Metin Kaplan eine menschenunwürdige Behandlung in der Türkei nicht droht und nach den Zusagen der türkischen Regierung ein faires Verfahren gewährleistet erscheint, konnte er keinen Abschiebungschutz geltend machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig klargestellt.
Auch hier muss wieder festgestellt werden, dass der beste Schutz für die innere Sicherheit im konsequenten Vollzug der bestehenden Gesetze liegt. Diejenigen, die wegen des Falles Kaplan von einer Schwäche des Rechtsstaates gesprochen haben, sind nun widerlegt.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52388
[email protected]
STADLER: Der Rechtsstaat ist wehrhaft
BERLIN. Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Abschiebung von Metin Kaplan in die Türkei erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Abschiebung von Metin Kaplan. Die Entscheidung zeigt, dass der Rechtsstaat wehrhaft ist. Zudem stellt es klar, dass Folter und unmenschliche Behandlung ein Auslieferungshindernis darstellen. An diesen Grundsätzen muss festgehalten werden. Da Metin Kaplan eine menschenunwürdige Behandlung in der Türkei nicht droht und nach den Zusagen der türkischen Regierung ein faires Verfahren gewährleistet erscheint, konnte er keinen Abschiebungschutz geltend machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig klargestellt.
Auch hier muss wieder festgestellt werden, dass der beste Schutz für die innere Sicherheit im konsequenten Vollzug der bestehenden Gesetze liegt. Diejenigen, die wegen des Falles Kaplan von einer Schwäche des Rechtsstaates gesprochen haben, sind nun widerlegt.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52388
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